Praxis für Kleintiere & Tierphysiotherapie
Praxis für Kleintiere und Tierphysiotherapie
Elma Strauch
Ihre Praxis mit Schwerpunkt Physiotherapie in Gäufelden .
Damit Tiere nicht länger unter Schmerzen leiden müssen.
Ich nehme mir Zeit für Beratung in ruhiger Umgebung, damit Mensch und Tier entspannen können.
Tiertherapie Tailfingen
+ (0) 7032 20 26 75
Email Kontakt
vet@tiertherapie-tailfingen.de
Der Praxisstandort in Tailfingen ist durch seine relativ ruhige Lage familienfreundlich. Die Kinderecke bietet ausreichend Spielmöglichkeiten und begleitende Hunde finden genügend Grün für Spaziergänge.
Um den Stress für Katzen, Heimtiere und Vögel beim Transport und im Wartezimmer zu verkleinern, bringen Sie die Tiere bitte in geeigneten Transportbehältern mit. Auf Anfrage leihe ich Ihnen gerne ein Behältnis aus.
Wartezimmer
Bis auf operative Eingriffe, sind Sie in der Untersuchung und Behandlung Ihres Vierbeiners dabei und erhalten direkt alle notwendigen Informationen.
Liebe Tierbesitzer:innen,
da ich vom 09.09. bis 22.09. im Urlaub bin, wird das online-Buchungssystem in dieser Zeit geschlossen sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in dieser Zeit keine Anfragen per e-mail beantworten werde. Da es aus rechtlichen Gründen untersagt ist, verschreibungspflichtige Medikamente in anderen Tierarztpraxen an Sie abzugeben, sollten Sie sich rechtzeitig einen ausreichenden Vorrat an dringend benötigten Arzneimitteln anlegen. Bestellungen können in meiner Praxis bis einschließlich Montag, den 02.09. getätigt werden und bis zum 06.09. abgeholt werden.
Hinweis:
Die Vertretung vom 09.-13.09.2024 und 16.-20.09.2024 übernimmt die Praxis Nedim Uzunalic, Herrenberg ,Tel.07032/ 929200. Die Wochenenddienste finden Sie wie gewohnt in der Rubrik Notdienst.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Sommer wünscht Ihnen Elma Strauch
! WICHTIG ! Notdienstgebühr:
Die Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) wurde zum 14.02.2020 um eine sogenannte Notdienstgebühr erweitert. Sie beträgt 50 Euro plus MWST und wird pauschal bei einem Tierarztbesuch im Notdienst fällig. Diese Gebühr muss in jedem Fall berechnet werden, unabhängig von der Leistung, die sonst noch anfällt.
Zusätzlich müssen ab dem oben genannten Zeitpunkt alle tierärztlichen Leistungen im Notdienst mit mindestens dem 2-fachen Satz der GOT abgerechnet werden.
Weitere Informationen zum Notdienst und den Gebühren finden Sie unter
www.bundestieraerztekammer.de/presse/ 2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php